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   VG Würzburg, 25.11.2015 - W 2 K 15.382   

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https://dejure.org/2015,45653
VG Würzburg, 25.11.2015 - W 2 K 15.382 (https://dejure.org/2015,45653)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.11.2015 - W 2 K 15.382 (https://dejure.org/2015,45653)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. November 2015 - W 2 K 15.382 (https://dejure.org/2015,45653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rechtmäßiger Exmatrikulationsbescheid - kein Härtefall bei Vorkommnissen in Syrien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2010 - 10 D 10529/10

    Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2015 - W 2 K 15.382
    Dementsprechend können allgemeine Prüfungsängste oder Dauerleiden bzw. andere entsprechend fortdauernde persönliche Belastungen keinen Härtefall begründen (vgl. Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 63; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 10.6.2010 - 10 D 10529/10 - juris; s. a. VG Karlsruhe, B.v. 24.6.1999 - 7 K 1605/99 - n. v., wonach ein "unerwarteter Schicksalsschlag" erforderlich ist, der aus dem Rahmen gewöhnlicher privater Konfliktsituationen deutlich herausfällt).
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 12 K 180/08

    Mehrfacher Härtefallantrag auf Prüfungswiederholung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2015 - W 2 K 15.382
    Die Bejahung eines Härtefalles erfordert dementsprechend, dass der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Wiederholungsprüfung auf außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen beruhte (HessVGH, B. v. 8.2.1989 - 6 CG 4046/88; VG Frankfurt, U.v. 26.8.2008 - 12 K 180/08.F - juris).
  • VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00438

    Härtefall und nachträglicher Rücktritt im Prüfungsrecht

    Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (vgl. VG Würzburg, Gb.v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, B.v. 21.11.2007 - 3 A 617.07 - juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19

    Prüfungsrecht - Notfallsanitäter

    Vielmehr muss der Misserfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Prüfung in außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen gründen (VG Würzburg, Gb. v. 25.11.2015 - W 2 K 15.382 - juris Rn. 33; VG Berlin, Beschl. v. 21.11.2007 - 3 A 617/07 - juris Rn. 7).
  • VG Koblenz, 26.01.2023 - 4 K 724/22

    Wiederholung einer Prüfung wegen eines Härtefalls; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

    31 Die Annahme eines solchen Falls unterliegt engen Voraussetzungen (vgl. VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 25. November 2015 - W 2 K 15.382 -, juris, Rn. 33).
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